Gutachterbesuch
Eine jüngere Frau hält im Wohnzimmer behutsam die Hand einer älteren Person.
Für Angehörige vor der Pflegegrad-Begutachtung

Ein Pflegegrad mehr: 3.024 € im Jahr.

Zwischen Pflegegrad 2 und 4 sind es sogar 5.436 €. Darüber entscheidet ein Hausbesuch von rund einer Stunde. Gehen Sie vorbereitet hinein, das Pflegetagebuch dafür ist kostenlos.

  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Ihre Daten bleiben auf Ihrem Gerät
Foto: ilayda 0700 über Pexels
Bis 31. Dezember prüfen

Laut dem Entwurf zur Pflegereform sollen nicht genutzte Beträge des Entlastungsbetrags ab 2027 verfallen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Was sich ändern soll

So wird bewertet

Sechs Lebensbereiche, unterschiedlich gewichtet

Der Medizinische Dienst bewertet nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig jemand im Alltag ist. Die Selbstversorgung zählt am meisten. Genau dort wird im Gespräch am häufigsten untertrieben.

Selbstversorgung (Modul 4)40 %
Umgang mit Krankheit und Therapie (Modul 5)20 %
Kognition oder Verhalten (Modul 2 oder 3)15 %
Alltag und soziale Kontakte (Modul 6)15 %
Mobilität (Modul 1)10 %

Von Modul 2 und Modul 3 zählt nur der höhere Wert. Pflegegrad 1 gibt es ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90. Die ganze Punktetabelle

Was auf dem Spiel steht

Ein Pflegegrad Unterschied sind schnell 3.000 € im Jahr

Pflegegeld pro Monat und pro Jahr nach Pflegegrad
PflegegradPflegegeld pro MonatPro Jahr
Pflegegrad 2347 €4.164 €
Pflegegrad 3599 €7.188 €
Pflegegrad 4800 €9.600 €
Pflegegrad 5990 €11.880 €

Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige zu Hause. Stand: November 2026. Dazu kommen je nach Pflegegrad weitere Leistungen, zum Beispiel der Entlastungsbetrag von 131 €im Monat. Alle Leistungen im Überblick

So funktioniert es

In drei Schritten zum Termin

  • 1
    Zwei Wochen Tagebuch führen.
    Jeden Abend in zwei Minuten antippen, wobei geholfen wurde. Kostenlos, ohne Anmeldung.
  • 2
    Auswertung nach den sechs Lebensbereichen.
    Sie sehen, in welchen Bereichen am meisten Hilfe nötig ist, und können die Übersicht ausdrucken.
  • 3
    Mit Spickzettel in den Termin.
    Was Sie ansprechen, was Sie zeigen und welche Unterlagen bereitliegen sollten.
Gut zu wissen

Was Sie auch kostenlos bekommen

Vieles rund um die Pflege kostet Sie nichts, und das sollten Sie zuerst nutzen. Der Antrag auf einen Pflegegrad ist kostenlos. Die Begutachtung ist kostenlos. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist gesetzlich kostenlos, ebenso die Beratung in den Pflegestützpunkten. Bei einem Widerspruch helfen Sozialverbände wie der VdK, oft für einen kleinen Mitgliedsbeitrag.

Unser Pflegetagebuch und der Leistungs-Check sind ebenfalls kostenlos. Geld verlangen wir nur für das Begutachtungs-Paket, und das brauchen Sie nicht, um gut vorbereitet zu sein. Es nimmt Ihnen Arbeit ab, mehr nicht.

Häufige Fragen

Ist das Pflegetagebuch wirklich kostenlos?

Ja. Ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Ihre Einträge bleiben auf Ihrem Gerät. Bezahlt wird nur das optionale Begutachtungs-Paket.

Ersetzt Gutachterbesuch eine Pflegeberatung?

Nein, und das soll es auch nicht. Sie haben nach § 7a SGB XI Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch Ihre Pflegekasse, und es gibt Pflegestützpunkte in ganz Deutschland. Nutzen Sie beides. Gutachterbesuch hilft Ihnen, gut vorbereitet dorthin und in die Begutachtung zu gehen.

Hilft das auch bei einer Höherstufung?

Ja. Wer schon einen Pflegegrad hat und mehr Hilfe braucht, durchläuft dieselbe Begutachtung. Siehe Pflegegrad erhöhen.

Was kostet die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst?

Nichts. Die Begutachtung wird von der Pflegekasse beauftragt und bezahlt. Auch der Antrag auf einen Pflegegrad ist kostenlos.

Gilt das auch in Österreich oder der Schweiz?

Noch nicht. Alle Inhalte und Beträge beziehen sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland.

Ändert die Pflegereform 2027 etwas daran?

Möglicherweise. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist noch nicht beschlossen. Was im Entwurf steht und wann entschieden wird, lesen Sie unter Pflegereform 2027. Alle Beträge auf dieser Seite geben die heutige Rechtslage wieder.