Gutachterbesuch

Pflegegrade Punkte Tabelle: so wird Ihr Pflegegrad berechnet

Von Kevin BaurVeröffentlicht am 2. November 2026

Der Pflegegrad entsteht aus gewichteten Gesamtpunkten zwischen 0 und 100. Ab 12,5 Punkten gilt Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5.

Die Punkte kommen aus sechs Lebensbereichen, die der Gutachter einzeln bewertet und anschließend unterschiedlich stark gewichtet. Die Selbstversorgung wiegt mit 40 Prozent am schwersten. Von den Modulen 2 und 3 zählt nur der jeweils höhere Wert, nicht die Summe beider.

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Warum es überhaupt Punkte gibt

Ein Pflegegrad wird nicht nach Diagnose vergeben und nicht nach Lebensalter. Er wird gerechnet. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet beim Hausbesuch mehr als 60 einzelne Alltagskriterien, aus den Antworten werden Punkte, aus den Punkten wird eine Gesamtzahl zwischen 0 und 100, und erst diese Gesamtzahl entscheidet über den Pflegegrad.

Das klingt technisch, hat aber einen Vorteil: Das Verfahren ist nachvollziehbar. Wenn Sie wissen, welche Bereiche wie stark zählen, können Sie beim Termin über die richtigen Dinge sprechen und später im Gutachten nachlesen, wo Ihre Einschätzung und die des Gutachters auseinandergehen.

Grundlage sind § 14 und § 15 SGB XI. § 14 definiert, was Pflegebedürftigkeit überhaupt ist, nämlich eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. § 15 legt fest, wie daraus eine Punktzahl wird.

Die Punktetabelle: welche Punktzahl zu welchem Pflegegrad führt

Das ist die Tabelle, nach der Sie wahrscheinlich gesucht haben. Sie bezieht sich auf die gewichteten Gesamtpunkte, also auf das Endergebnis nach allen Umrechnungen.

Gewichtete GesamtpunktePflegegradBezeichnung im Gesetz
unter 12,5kein PflegegradSelbstständigkeit nicht ausreichend beeinträchtigt
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
70 bis unter 90Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
90 bis 100Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Zwei Dinge fallen beim Lesen auf. Erstens sind die Bereiche unterschiedlich breit. Pflegegrad 1 umfasst eine Spanne von 14,5 Punkten, Pflegegrad 3 dagegen eine von 22,5 Punkten. Weiter oben muss sich also mehr verändern, bis der nächste Grad erreicht ist. Zweitens sind die Grenzen hart. 26,5 Punkte bedeuten Pflegegrad 1, 27 Punkte bedeuten Pflegegrad 2, und zwischen beiden liegt für pflegende Familien ein erheblicher Unterschied bei den Leistungen. Pflegegrad 1 eröffnet vor allem den Entlastungsbetrag, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, den Zuschuss für Umbauten in der Wohnung und die Pflegeberatung. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Pflegegrad 5 hat eine Besonderheit. Er kann nach § 15 Absatz 4 SGB XI auch bei weniger als 90 Punkten vergeben werden, wenn eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt, etwa wenn beide Arme und beide Beine vollständig gebrauchsunfähig sind und Greifen, Stehen und Gehen damit entfallen. Das ist ein gesetzlich geregelter Ausnahmefall und kommt selten vor.

Die sechs Module und ihre Gewichtung

Die Gesamtpunkte speisen sich aus sechs Lebensbereichen, die das Gesetz Module nennt. Entscheidend ist: Die Module gehen nicht gleich stark ein. Ein hoher Wert in einem leicht gewichteten Modul verändert das Ergebnis kaum, ein hoher Wert in der Selbstversorgung verändert es stark.

ModulLebensbereichWas dort bewertet wirdGewicht
1MobilitätAufstehen, Gehen, Treppen10 Prozent
2Kognitive und kommunikative FähigkeitenErinnern, Orientierung, Verstehenzusammen mit Modul 3: 15 Prozent
3Verhaltensweisen und psychische ProblemeUnruhe, Ängste, nächtliches Wandernzusammen mit Modul 2: 15 Prozent
4SelbstversorgungWaschen, Anziehen, Essen, Toilette40 Prozent
5Umgang mit Krankheit und TherapieMedikamente, Verbände, Arztbesuche20 Prozent
6Gestaltung des Alltagslebens und soziale KontakteTagesstruktur, Beschäftigung, Kontakte15 Prozent

Die Prozentwerte sind gleichzeitig die maximal erreichbaren gewichteten Punkte. Wer in der Selbstversorgung die höchste Stufe erreicht, bekommt dafür 40 gewichtete Punkte und liegt damit allein aus diesem Modul schon im Bereich von Pflegegrad 2. Wer in der Mobilität die höchste Stufe erreicht, bekommt 10 Punkte und bleibt damit allein unter der Schwelle für Pflegegrad 1.

Die wichtigste Regel: von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert

Hier liegt der häufigste Rechenfehler bei Selbsteinschätzungen. Die Module 2 und 3 bilden gemeinsam einen Block von 15 Prozent. In diesen Block geht nicht die Summe ein, sondern nur der höhere der beiden gewichteten Werte.

Ein Beispiel macht das deutlich. Angenommen, bei einer Person mit Demenz ergibt Modul 2 zur Orientierung einen hohen gewichteten Wert und Modul 3 zum nächtlichen Wandern ebenfalls. Dann wird nicht addiert. Es zählt nur der höhere Wert, der andere fällt vollständig weg. Für die Praxis heißt das: Wer in beiden Bereichen stark beeinträchtigt ist, erreicht hier trotzdem höchstens 15 Punkte.

Diese Regel hat zwei Folgen, die man kennen sollte:

  1. Demenz allein führt selten zu einem hohen Pflegegrad. Die kognitiven Einschränkungen treiben das Ergebnis nur bis zu einer Obergrenze von 15 Punkten. Ein hoher Grad entsteht meist erst, wenn sich die Demenz auf die Selbstversorgung auswirkt, etwa weil Waschen und Anziehen nicht mehr ohne Anleitung gelingen.
  2. Es ist sinnlos, beim Termin nur über Verwirrtheit zu sprechen. Berichten Sie genauso ausführlich über das Waschen, das Essen und den Toilettengang, auch wenn das unangenehmer ist.

Die vier übrigen Module werden ganz normal addiert. Nur bei 2 und 3 greift die Vorrangregel.

So entstehen aus Einzelpunkten gewichtete Punkte

Zwischen Ihrer Erzählung am Küchentisch und der Zahl im Bescheid liegen drei Rechenschritte. Sie laufen in dieser Reihenfolge ab:

  1. Einzelpunkte je Kriterium. Der Gutachter bewertet jedes einzelne Kriterium auf einer Skala der Selbstständigkeit, von selbstständig über überwiegend selbstständig und überwiegend unselbstständig bis unselbstständig. Bei einigen Modulen lauten die Stufen anders, etwa nach Häufigkeit oder nach Fähigkeit. Jede Stufe entspricht einer festen Zahl von Einzelpunkten, die in Anlage 1 zu § 15 SGB XI für jedes Kriterium aufgelistet ist.
  2. Punktbereich je Modul. Die Einzelpunkte eines Moduls werden summiert, und diese Summe wird einem von fünf Punktbereichen zugeordnet, von keiner Beeinträchtigung bis zu schwerster Beeinträchtigung. Welche Summe in welchen Bereich fällt, steht in Anlage 2 zu § 15 SGB XI und ist je Modul unterschiedlich festgelegt.
  3. Gewichtete Punkte. Jedem Punktbereich ist ein gewichteter Punktwert zugeordnet, und zwar innerhalb des Gewichts, das dem Modul zusteht. Im Modul Selbstversorgung reicht die Spanne also bis 40, in der Mobilität bis 10. Am Ende werden die gewichteten Werte der Module addiert, bei 2 und 3 nur der höhere. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100.

Wichtig für Ihr Verständnis: Schritt 2 arbeitet mit Spannen. Innerhalb eines Punktbereichs ändert sich am Ergebnis nichts. Ein zusätzlicher Einzelpunkt kann also wirkungslos bleiben oder einen Sprung auslösen, je nachdem, wo die Summe gerade liegt. Das erklärt, warum zwei Haushalte mit ähnlichem Alltag unterschiedliche Pflegegrade haben können, und warum sich ein genauer Blick ins Gutachten lohnt.

Ein Rechenbeispiel zum Mitdenken

Zahlen werden greifbarer, wenn man sie einmal zusammensetzt. Das folgende Beispiel zeigt nur die letzte Rechenstufe, also die gewichteten Punkte je Modul. Die verwendeten Werte sind solche, die Anlage 2 zu § 15 SGB XI tatsächlich vorsieht. Es ist kein Ergebnis einer echten Begutachtung, sondern eine Veranschaulichung des Rechenwegs.

ModulGewichteter Wert im BeispielGeht so in die Summe ein
Mobilität5 von 105
Kognitive Fähigkeiten11,25 von 15nur der höhere der beiden
Verhaltensweisen7,5 von 15entfällt, weil niedriger
Selbstversorgung20 von 4020
Umgang mit Krankheit und Therapie10 von 2010
Alltag und soziale Kontakte7,5 von 157,5
Summe53,75

Mit 53,75 Punkten liegt dieses Beispiel in Pflegegrad 3, also im Bereich von 47,5 bis unter 70. Interessant ist, was passiert, wenn man einzelne Werte verändert.

Erhöht man den Wert bei den Verhaltensweisen von 7,5 auf 11,25, ändert sich an der Summe nichts, weil die kognitiven Fähigkeiten mit 11,25 ohnehin schon genauso hoch liegen. Erhöht man dagegen die Selbstversorgung um eine Stufe, springt die Summe um 10 Punkte auf 63,75, denn dieses Modul kennt nur die Werte 0, 10, 20, 30 und 40. Genau das ist der praktische Kern des Punktesystems: Nicht jede zusätzliche Belastung wirkt gleich stark auf das Ergebnis.

Warum die Selbstversorgung alles entscheidet

40 von 100 Punkten hängen an einem einzigen Modul. Kein anderer Bereich kommt in die Nähe. Das Modul Selbstversorgung umfasst Waschen des Oberkörpers und des Unterkörpers, Duschen und Baden, Zähne putzen und Rasieren, Anziehen und Ausziehen, mundgerechtes Zubereiten von Essen, Essen und Trinken, Benutzen der Toilette, Umgang mit Inkontinenz und, falls nötig, künstliche Ernährung.

Rechnerisch folgt daraus etwas Unbequemes. Selbst wenn Mobilität, Therapie und Alltagsgestaltung zusammen hohe Werte liefern, bleibt der Gesamtwert gedeckelt, solange die Selbstversorgung niedrig bewertet ist. Umgekehrt kann ein hoher Wert in der Selbstversorgung allein schon über die Schwelle zu Pflegegrad 2 tragen.

Genau in diesem Bereich wird im Gespräch aber am meisten beschönigt. Ein Vater, der seit Monaten nur noch Gesicht und Hände wäscht, sagt auf die Frage, ob er sich allein waschen kann, oft trotzdem ja. Gemeint ist: Er kann noch zum Waschbecken gehen. Bewertet wird aber, ob er die Tätigkeit vollständig und ohne Hilfe erledigt.

Drei Formulierungen helfen, das Richtige zu sagen:

  • Nicht “er wäscht sich selbst”, sondern “er wäscht Gesicht und Hände, Rücken, Füße und Haare übernehme ich”.
  • Nicht “sie isst allein”, sondern “sie isst allein, wenn ich das Fleisch schneide, das Brot streiche und sie zwischendurch erinnere, weiterzuessen”.
  • Nicht “das geht noch”, sondern “das geht an guten Tagen, an etwa der Hälfte der Tage übernehme ich es”.

Wie der Termin genau abläuft und wer dabei sein sollte, steht im Ablauf der Begutachtung.

Was die Punkte in den übrigen Modulen bewegen

Die vier kleineren Blöcke werden oft unterschätzt, weil sie einzeln wenig Gewicht haben. Zusammen entscheiden sie aber häufig darüber, auf welcher Seite einer Schwelle ein Ergebnis landet.

Modul 5, Umgang mit Krankheit und Therapie, zählt 20 Prozent. Hier geht es um alles, was an Behandlung im Alltag hängt: Tabletten richten und erinnern, Insulin, Verbandwechsel, Wundversorgung, Blutzucker und Blutdruck messen, Kompressionsstrümpfe, Inhalieren, Absaugen, Krankengymnastik und die Fahrten zu Ärzten und Therapien. Viele Angehörige erzählen davon beim Termin gar nicht, weil es für sie längst Routine ist. Das ist ein echter Verlust an Punkten, denn 20 Prozent sind nach der Selbstversorgung der zweitgrößte Block.

Modul 6, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte, zählt 15 Prozent. Bewertet wird, ob jemand den Tag selbst einteilen, sich beschäftigen, in die Zukunft planen und Kontakte pflegen kann. Wer ohne Anstoß nur noch im Sessel sitzt, den Fernseher laufen lässt und niemanden mehr anruft, ist in diesem Bereich nicht selbstständig, auch wenn er körperlich fit wirkt.

Modul 1, Mobilität, zählt 10 Prozent. Positionswechsel im Bett, Halten einer sitzenden Position, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs und Treppensteigen. Weil Mobilität das ist, was man als Einschränkung am deutlichsten sieht, wird sie im Gespräch am gründlichsten besprochen. Sie bewegt das Ergebnis aber am wenigsten.

Daraus folgt eine schlichte Priorität für die Vorbereitung: Sprechen Sie zuerst über Selbstversorgung, dann über Krankheit und Therapie, dann über Alltag und Kognition, und erst zuletzt über das Gehen.

Wenn der Zustand sich verschlechtert

Punkte sind keine Dauerentscheidung. Wenn sich der Zustand verschlechtert, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen, also auf eine neue Begutachtung. Eine gesetzliche Wartefrist dafür gibt es nicht, und Sie müssen nicht begründen, wie viele Punkte Sie für nötig halten. Es genügt der Hinweis, dass der Hilfebedarf gestiegen ist, und eine kurze Beschreibung, was sich konkret geändert hat.

Sinnvoll ist das vor allem dann, wenn die Veränderung in einem schwer gewichteten Modul liegt. Wer vorher allein duschen konnte und es jetzt nicht mehr kann, hat eine Veränderung in der Selbstversorgung. Wer langsamer geht als vor einem Jahr, bewegt möglicherweise gar nichts, weil die Mobilität nur 10 Prozent trägt und die Veränderung innerhalb desselben Punktbereichs bleiben kann. Mehr dazu auf unserer Seite Pflegegrad erhöhen.

Vor einer Höherstufung lohnt sich dieselbe Vorbereitung wie vor der ersten Begutachtung. Nur hat sie diesmal einen Vorteil: Sie kennen das Gutachten von damals und können gezielt dokumentieren, was sich gegenüber den dort festgehaltenen Bewertungen verändert hat.

Was die Punktetabelle nicht leistet

An dieser Stelle gehört die Einschränkung hin, auch wenn sie unbequem ist. Sie können mit der Tabelle verstehen, wie gerechnet wird. Sie können damit nicht zuverlässig vorhersagen, welchen Pflegegrad Ihr Angehöriger bekommt.

Dafür gibt es vier Gründe:

  • Die Umrechnungsschritte sind nicht intuitiv. Welche Summe in welchen Punktbereich fällt, ist je Modul unterschiedlich geregelt. Rechner im Internet vereinfachen das unterschiedlich stark, deshalb kommen verschiedene Rechner zu verschiedenen Ergebnissen.
  • Die Bewertung enthält Spielraum. Ob eine Tätigkeit als überwiegend selbstständig oder überwiegend unselbstständig gilt, ist eine fachliche Einschätzung, keine Messung.
  • Nicht alles, was belastet, bringt Punkte. Haushalt, Einkaufen, Behördengänge und Fahrdienste gehören nicht zu den bewerteten Kriterien, obwohl sie den Alltag pflegender Angehöriger prägen.
  • Eigene Punktzahlen begründen keinen Anspruch. Gegenüber der Pflegekasse zählt das Gutachten. Eine Selbsteinschätzung ist ein Hilfsmittel für das Gespräch, kein Gegengutachten.

Wenn der Bescheid aus Ihrer Sicht nicht zum Alltag passt, nehmen Sie sich zuerst das vollständige Gutachten vor, das dem Bescheid beiliegt, und vergleichen Sie es Modul für Modul. Für den Widerspruch selbst sollten Sie sich Unterstützung holen. Kostenlos und unabhängig beraten die Pflegestützpunkte sowie die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, auf die Sie einen gesetzlichen Anspruch haben. Sozialverbände wie der VdK helfen ihren Mitgliedern beim Widerspruch, und bei schwierigen Fällen sind Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht die richtige Adresse. Eine individuelle Prüfung Ihres Bescheids können und dürfen wir nicht leisten.

Ein Hinweis zum Rechtsstand: Die Punktegrenzen in der Tabelle gelten im November 2026 unverändert. Das Pflegeneuordnungsgesetz steckt im Gesetzgebungsverfahren und ist noch nicht beschlossen. Was im Entwurf steht, haben wir auf der Seite zur Pflegereform 2027 zusammengestellt, klar als Entwurf gekennzeichnet.

Vom Punktesystem zum eigenen Alltag

Die Punktetabelle beantwortet die Frage, welche Zahl zu welchem Grad führt. Die praktisch wichtigere Frage lautet: Woher weiß der Gutachter, was bei Ihnen zu Hause tatsächlich passiert? Er sieht in 45 bis 60 Minuten einen Ausschnitt, oft den besten des Tages, weil sich viele Pflegebedürftige für den Termin zusammennehmen.

Hier schließt ein Pflegetagebuch die Lücke. Wenn Sie zwei Wochen lang notieren, bei welcher Tätigkeit Sie geholfen haben und in welcher Form, haben Sie am Terminmorgen genau das vorliegen, was bewertet wird. Nicht Diagnosen, nicht Minutenwerte, sondern Selbstständigkeit im Alltag, sortiert nach den sechs Modulen.

Unser Pflegetagebuch ist genau so aufgebaut: Die Eingabemasken folgen den sechs Lebensbereichen, Selbstversorgung zuerst, weil dort die meisten Punkte liegen. Es ist kostenlos, läuft im Browser ohne Anmeldung und speichert Ihre Einträge auf Ihrem Gerät. Am Ende drucken Sie eine Zusammenfassung aus, die Sie dem Gutachter auf den Tisch legen können. Wenn Sie lieber mit Stift und Papier arbeiten, führen Sie dasselbe handschriftlich. Beide Wege erfüllen denselben Zweck, und beide sind nur ein Hilfsmittel: Ein Pflegetagebuch ist nicht vorgeschrieben, und der Gutachter ist nicht verpflichtet, es zu übernehmen. In der Praxis sorgt es vor allem dafür, dass Sie im Gespräch nichts Wichtiges vergessen.

Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, beginnen Sie dort. Der Weg von der Antragstellung bis zum Bescheid steht in Pflegegrad beantragen. Welche Leistungen bei welchem Grad infrage kommen, zeigt unser Leistungs-Check.

Häufige Fragen

Wie viele Punkte brauche ich für Pflegegrad 2?

Für Pflegegrad 2 brauchen Sie mindestens 27 gewichtete Gesamtpunkte. Darunter, ab 12,5 Punkten, wird Pflegegrad 1 vergeben. Unter 12,5 Punkten wird kein Pflegegrad festgestellt. Maßgeblich sind immer die gewichteten Punkte, nicht die Einzelpunkte aus den Modulen.

Warum zählen Modul 2 und Modul 3 nicht zusammen?

Weil der Gesetzgeber beide Bereiche als einen gemeinsamen Block mit 15 Prozent behandelt. In diesen Block geht nur der höhere der beiden gewichteten Werte ein. Wer in beiden Modulen stark beeinträchtigt ist, bekommt dafür keine doppelten Punkte. Das überrascht viele Angehörige von Menschen mit Demenz, weil dort beide Module hoch ausfallen können.

Kann ich meine Punkte selbst ausrechnen?

Sie können sich annähern, aber nicht exakt rechnen. Die Umrechnung von Einzelpunkten in Punktbereiche und gewichtete Punkte steht in Anlage 2 zu § 15 SGB XI und verläuft je Modul unterschiedlich. Selbsteinschätzungsbögen, zum Beispiel vom VdK, helfen bei einer Einordnung. Der verbindliche Wert entsteht erst im Gutachten.

Wo finde ich meine Punktzahl nach der Begutachtung?

Im vollständigen Gutachten, nicht im Bescheid. Der Bescheid nennt meist nur den Pflegegrad. Das Gutachten mit den Einzelbewertungen übersendet Ihnen die Pflegekasse nach § 18c Abs. 2 SGB XI zusammen mit dem Bescheid, sofern Sie der Übersendung nicht widersprochen haben. Fehlt es, fordern Sie es an. Es lohnt sich immer, weil Sie erst dort sehen, in welchem Modul abweichend von Ihrer Wahrnehmung bewertet wurde.

Mein Angehöriger liegt knapp unter einer Schwelle. Was kann ich tun?

Fordern Sie das Gutachten an und vergleichen Sie es Kriterium für Kriterium mit dem, was Sie im Alltag erleben. Wenn einzelne Bewertungen nicht zum Alltag passen, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei helfen, etwa von einem Pflegestützpunkt, vom VdK oder von einer Fachanwältin für Sozialrecht.

Zählt der Zeitaufwand in Minuten für die Punkte?

Nein. Seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade zählt die Selbstständigkeit, also ob jemand eine Tätigkeit allein, teilweise oder nicht mehr ausführen kann. Minutenwerte spielen für die Punktvergabe keine Rolle mehr. Sie sind trotzdem nützlich, weil sie im Gespräch verdeutlichen, wie viel Hilfe tatsächlich nötig ist.

Ändern sich die Punktegrenzen durch die Pflegereform 2027?

Zum Rechtsstand November 2026 gelten die Schwellen unverändert. Das Pflegeneuordnungsgesetz befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und ist noch nicht beschlossen. Was im Entwurf steht und wann die Lesungen stattfinden, lesen Sie auf unserer Seite zur Pflegereform 2027.

Quellen

Gutachterbesuch bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem Widerspruch helfen Sozialverbände wie der VdK, Pflegestützpunkte oder Fachanwälte für Sozialrecht.

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