Gutachterbesuch

Begutachtung Pflegegrad: so läuft der Termin zu Hause ab

Von Kevin BaurVeröffentlicht am 2. November 2026

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, bei privat Versicherten jemand im Auftrag von Medicproof. Der Termin wird schriftlich angekündigt und findet in der Regel in der Wohnung statt, meist für etwa 45 bis 60 Minuten.

Gefragt wird nicht nach Diagnosen, sondern nach Selbstständigkeit im Alltag: Was schafft die Person allein, wo braucht sie Hilfe, Anleitung oder Aufsicht. Daraus entstehen Punkte in sechs Lebensbereichen und daraus der Pflegegrad. Der häufigste und teuerste Fehler ist Beschönigen, deshalb sollte eine zweite Person dabei sein und der Alltag so geschildert werden, wie er an schlechten Tagen aussieht.

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Warum dieser eine Termin so viel entscheidet

Zwischen dem Antrag und dem Geld steht ein Hausbesuch von etwa einer Stunde. Was in dieser Stunde gesagt, gezeigt und notiert wird, bestimmt den Pflegegrad, und der Pflegegrad bestimmt für Jahre, welche Leistungen Ihrem Angehörigen zustehen. Es gibt keine zweite Runde und keine Nachbesserung aus Höflichkeit. Wer danach etwas ändern will, muss Widerspruch einlegen oder einen neuen Antrag stellen, und beides kostet Monate.

Das klingt bedrohlich, ist es aber nicht. Die Gutachterinnen und Gutachter sind keine Gegner, sie arbeiten einen festen Fragenkatalog ab und sind an ein einheitliches Verfahren gebunden. Der Haken liegt woanders: Das Verfahren kann nur bewerten, was zur Sprache kommt. Und pflegebedürftige Menschen stellen sich im Gespräch mit einem Fremden regelmäßig gesünder dar, als sie sind. Nicht aus Unehrlichkeit, sondern aus Stolz, aus Scham oder weil sie den Tag gerade besser überstehen als den Dienstag zuvor.

Dieser Text geht den Termin der Reihe nach durch: wer kommt, wie die Einladung aussieht, was gefragt wird, was bereitliegen sollte, wer dabei sein sollte, welcher Fehler am teuersten ist und was danach passiert. Wenn Sie den Antrag noch nicht gestellt haben, beginnt der Weg eine Stufe früher, nämlich bei Pflegegrad beantragen.

Wer kommt: Medizinischer Dienst oder Medicproof

Die Pflegekasse begutachtet nicht selbst. Sie beauftragt einen unabhängigen Dienst, und welcher das ist, hängt an der Versicherung:

Versichert beiZuständig für die BegutachtungWer kommt in der Praxis
Gesetzlicher KrankenkasseMedizinischer Dienst (früher MDK)Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte des Medizinischen Dienstes
Privater KrankenversicherungMedicproof, der medizinische Dienst der privaten PflegepflichtversicherungFreiberufliche Gutachterinnen und Gutachter im Auftrag von Medicproof

Die Maßstäbe sind in beiden Fällen dieselben, denn beide prüfen nach dem gesetzlichen Begutachtungsinstrument. Unterschiede gibt es nur in der Organisation: Bei Medicproof melden sich oft einzelne Gutachterinnen direkt, beim Medizinischen Dienst läuft die Terminvergabe meist über die Geschäftsstelle.

Wichtig für Ihr Vertrauen in den Termin: Die Person, die kommt, ist nicht bei Ihrer Kasse angestellt und hat kein eigenes Interesse an einem niedrigen Ergebnis. Sie füllt einen Bogen aus. Ihre Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass in diesem Bogen das Richtige landet.

Wie die Einladung kommt und was Sie damit machen

Nach dem Antrag erhalten Sie schriftlich oder telefonisch einen Terminvorschlag, in der Regel mit einigen Tagen Vorlauf. Auf dem Schreiben stehen Datum, Uhrzeit und oft ein Name sowie eine Rückrufnummer. Drei Dinge lohnen sich sofort:

  1. Termin bestätigen. Antworten Sie, auch wenn der Termin passt. Kein Rückruf bedeutet manchmal, dass der Besuch gar nicht stattfindet.
  2. Verschieben, wenn Sie nicht dabei sein können. Ein neuer Termin ist üblich und schadet dem Antrag nicht. Dass Sie als Angehöriger dabei sind, ist wichtiger als ein paar Tage früher.
  3. Die Uhrzeit prüfen. Legen Sie den Termin nicht in das beste Zeitfenster des Tages. Wenn Ihr Angehöriger morgens verwirrt ist und nachmittags klar, ist der Morgen der ehrlichere Zeitpunkt.

Verschieben Sie nur, wenn es einen Grund gibt. Mehrfach abgesagte Termine können den Antrag gefährden, und eine Verzögerung, die Sie selbst verursachen, zählt nicht gegen die Bearbeitungsfrist der Kasse.

Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder in der Reha, kann die Begutachtung dort stattfinden, und es gelten kürzere Fristen. Sprechen Sie den Sozialdienst der Klinik an, der kennt den Ablauf.

Der Termin selbst, Schritt für Schritt

So läuft ein Hausbesuch typischerweise ab. Abweichungen sind normal, die Reihenfolge ist nicht vorgeschrieben.

  1. Begrüßung und Formalien, etwa 5 Minuten. Die Gutachterin stellt sich vor, zeigt ihren Ausweis, prüft Namen und Geburtsdatum und erklärt kurz, worum es geht. Hier ist der Moment, in dem Sie sagen, wer Sie sind und dass Sie den Alltag kennen.
  2. Einstiegsfragen zur Situation, etwa 10 Minuten. Welche Erkrankungen liegen vor, welche Ärzte sind beteiligt, seit wann hat sich der Zustand verändert, wer hilft wie oft. Jetzt kommen Ihre Unterlagen auf den Tisch.
  3. Die sechs Lebensbereiche, der längste Teil. Der Fragenkatalog wird Bereich für Bereich durchgegangen, meist in der Reihenfolge Mobilität, Kognition, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie, Alltagsgestaltung. Zu jeder einzelnen Tätigkeit wird eingeschätzt, ob sie selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder unselbstständig erledigt wird.
  4. Blick in die Wohnung, etwa 10 Minuten. Badezimmer, Schlafzimmer, Türschwellen, Treppen, Hilfsmittel. Manchmal wird gebeten, kurz aufzustehen oder ein paar Schritte zu gehen. Mitmachen ist freiwillig.
  5. Fragen zu Hilfsmitteln, Wohnumfeld und Entlastung. Was fehlt, was ist beantragt, was wäre sinnvoll. Hier können Sie Bedarf ansprechen, der bisher nicht bekannt ist.
  6. Abschluss, etwa 5 Minuten. Die Gutachterin fasst zusammen und erklärt, wie es weitergeht. Fragen Sie, bis wann mit dem Bescheid zu rechnen ist.

Eine Note oder einen Pflegegrad erfahren Sie am Ende meistens nicht. Die Gutachterin gibt eine Empfehlung ab, entscheiden tut die Pflegekasse.

Was genau gefragt wird

Der wichtigste Satz über die Begutachtung lautet: Es geht nicht um Krankheiten, sondern um Selbstständigkeit. Eine schwere Diagnose allein bringt keinen Punkt. Entscheidend ist, was im Alltag nicht mehr allein geht. Bewertet wird in sechs Lebensbereichen mit unterschiedlichem Gewicht:

LebensbereichWorum es gehtGewicht
SelbstversorgungWaschen, Anziehen, Essen, Toilette40 Prozent
Umgang mit Krankheit und TherapieMedikamente, Verbände, Arztbesuche20 Prozent
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen und psychische ProblemeErinnern, Orientierung, Verstehen beziehungsweise Unruhe, Ängste, nächtliches Wandernzusammen 15 Prozent, es zählt der höhere Wert
Gestaltung des Alltagslebens und soziale KontakteTagesstruktur, Beschäftigung, Kontakte15 Prozent
MobilitätAufstehen, Gehen, Treppen10 Prozent

Mit 40 Prozent entscheidet die Selbstversorgung fast die Hälfte des Ergebnisses. Gehen Sie diesen Block deshalb vor dem Termin einzeln durch, vom Waschen über das Anziehen bis zum Toilettengang, und legen Sie sich zu jedem Punkt ein Beispiel aus der vergangenen Woche bereit.

Aus den Einzelbewertungen entstehen gewichtete Gesamtpunkte, und erst daraus der Pflegegrad: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Wie die einzelnen Punkte zustande kommen, steht ausführlich in der Pflegegrad Punkte Tabelle.

Zwei Dinge werden regelmäßig übersehen. Erstens: Anleitung und Aufsicht zählen wie Handgriffe. Wer danebenstehen, erinnern, motivieren und kontrollieren muss, leistet Hilfe. Zweitens: Die Nacht zählt mit. Wer nachts aufsteht, um zu begleiten, zu beruhigen oder umzulagern, erbringt Hilfe, die bewertet wird. Erzählen Sie konkret von der letzten Nacht, in der Sie wach waren, sonst steht davon nichts im Bogen.

Welche Unterlagen bereitliegen sollten

Legen Sie alles als sichtbaren Stapel auf den Tisch, nicht in einen Ordner. Was nicht in Reichweite liegt, kommt im Termin nicht zur Sprache.

  • Aktueller Medikamentenplan, am besten der ausgedruckte aus der Apotheke oder von der Hausärztin
  • Aktuelle Arztberichte, Facharztbriefe und Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus
  • Verordnungen für Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie
  • Liste der vorhandenen Hilfsmittel und der bereits beantragten
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuerausweis
  • Unterlagen des Pflegedienstes, wenn einer beteiligt ist, zum Beispiel die Leistungsnachweise
  • Ihr Pflegetagebuch über die letzten 14 Tage, als Zusammenfassung auf zwei bis drei Seiten

Geben Sie vom Tagebuch eine Kopie ab und behalten Sie das Original. Verbindlich ist das Tagebuch nicht, es ist weder Vordruck noch Pflichtunterlage. Im Termin wirkt es anders, nämlich als Gedächtnisstütze: Sie lesen ab, was Sie sonst vergessen würden, und können jede Angabe mit einem Datum belegen. Eine Anleitung und fertige Vorlagen finden Sie unter Pflegetagebuch Vorlage.

Warum eine zweite Person dabei sein sollte

Es gibt kaum eine einfachere Maßnahme mit größerer Wirkung. Bitten Sie jemanden dazu, der den Alltag kennt: Ehepartner, Kind, Nachbarin, Betreuer oder die Pflegekraft des Pflegedienstes. Vier Gründe:

  • Erinnerung. Zwei Menschen fallen zusammen deutlich mehr Beispiele ein als einem allein, besonders unter Anspannung.
  • Korrektur. Wenn Ihr Angehöriger sagt, er wasche sich allein, kann die zweite Person freundlich ergänzen, was dabei tatsächlich nötig ist.
  • Notizen. Eine Person spricht, die andere schreibt mit, was gefragt und was geantwortet wurde. Diese Notizen sind später Gold wert, wenn das Gutachten nicht zu Ihrer Erinnerung passt.
  • Entlastung. Der Termin ist für Pflegebedürftige anstrengend. Jemand, der daneben sitzt, nimmt Druck.

Sprechen Sie vorher miteinander ab, wie Sie korrigieren wollen, ohne Ihren Angehörigen vor einem Fremden klein zu machen. Ein Satz wie “Darf ich kurz ergänzen, wie das bei uns zu Hause meistens abläuft” reicht und verletzt niemanden.

Der häufigste Fehler: Beschönigen

Das ist der Punkt, an dem die meisten Pflegegrade verloren gehen. Gefragt wird, ob die Körperpflege allein gelingt, und Ihr Angehöriger antwortet mit einem knappen Ja. Aus einem ganzen Vormittag voller Vorbereiten, Stützen, Nachwaschen und Eincremen wird in diesem Moment ein Haken in der Spalte selbstständig.

Dahinter steckt fast nie Absicht. Ältere Menschen wollen nicht als hilflos gelten, schon gar nicht vor Besuch. Viele vergleichen sich außerdem mit einem früheren Zustand und nicht mit einem gesunden Menschen. Und manche haben Angst, ins Heim zu müssen, wenn sie zugeben, wie viel nicht mehr geht.

Teuer ist dieser Fehler aus zwei Gründen. Erstens wirkt er an der schwersten Stelle: Die Selbstversorgung macht 40 Prozent aus, und genau dort sitzen die Fragen nach Waschen, Anziehen und Toilette. Zweitens fehlen oft nur wenige Punkte zur nächsten Stufe, denn die Grenzen liegen bei 27, 47,5, 70 und 90 Punkten. Wer knapp unter einer Grenze landet, verliert nicht ein paar Euro, sondern den Unterschied zwischen zwei Pflegegraden, und das Monat für Monat. Was an den jeweiligen Pflegegrad geknüpft ist, können Sie im Leistungs-Check durchgehen.

So gehen Sie dagegen vor:

  • Handgriffe, Häufigkeit, Dauer nennen. Sagen Sie nicht, es sei etwas Hilfe nötig, sondern welchen Griff Sie machen, wie oft am Tag und wie lange es dauert. Ein Satz mit diesen drei Angaben wirkt mehr als zehn Sätze ohne.
  • Den schlechten Tag schildern, nicht den guten. Der Termin liegt zufällig an einem ruhigen Vormittag. Erzählen Sie, wie die vergangene Woche aussah.
  • Nicht herrichten. Räumen Sie nicht auf, was sonst liegen bleibt, und ziehen Sie niemanden festlicher an als üblich.
  • Gesagtes richtigstellen. Lassen Sie ein falsches Ja nicht stehen. Freundlich, aber deutlich.

Umgekehrt gilt genauso: Übertreiben ist keine Strategie. Gutachterinnen sehen täglich Pflegesituationen und merken, wenn Schilderung und Eindruck nicht zusammenpassen. Ein Gutachten, das dann skeptisch geschrieben wird, hilft niemandem. Ehrlich und vollständig ist das Ziel, nicht dramatisch.

Was danach passiert

Die Gutachterin schreibt ihr Gutachten und schickt es mit einer Empfehlung an die Pflegekasse. Entschieden wird dort. Die Kasse muss ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich mitteilen. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus, in einer stationären Reha oder im Hospiz gelten deutlich kürzere Begutachtungsfristen. Überschreitet die Kasse die Frist und hat sie die Verzögerung selbst zu vertreten, muss sie nach § 18c Abs. 5 SGB XI für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro an Sie zahlen. Beantragen müssen Sie das nicht, die Kasse hat von sich aus zu zahlen. Bleibt die Zahlung aus, verlangen Sie sie schriftlich.

Das Gutachten kommt zusammen mit dem Bescheid, solange Sie der Übersendung nicht widersprechen, und das Ergebnis muss im Bescheid verständlich erläutert sein. Fehlt es trotzdem, fordern Sie es schriftlich an. Lesen Sie es dann mit Ihren eigenen Notizen daneben, Bereich für Bereich. Typische Abweichungen: Die Nacht fehlt vollständig, Anleitung ist als Selbstständigkeit gewertet, oder ein guter Tag ist als Regelzustand beschrieben.

Leistungen laufen ab dem Monat des Antragseingangs, auch wenn der Bescheid Wochen später kommt. Rückwirkend wird nachgezahlt.

Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt, haben Sie ab Zugang des Bescheids einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Legen Sie ihn fristgerecht und schriftlich ein, die Begründung dürfen Sie nachreichen. Formulieren Sie nicht allein, wenn Sie unsicher sind: Sozialverbände wie der VdK, die Pflegestützpunkte und Fachanwältinnen für Sozialrecht helfen dabei, oft kostenlos oder gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag. Wie ein Widerspruch aufgebaut wird, steht unter Pflegegrad Widerspruch.

Was im Termin nicht geht, und worauf Sie achten müssen

Es hilft, die Grenzen zu kennen, damit Sie keine Erwartung mitbringen, die der Termin nicht erfüllen kann.

Sie können den Pflegegrad nicht verhandeln. Die Gutachterin wendet einen festen Katalog an. Argumente wie “wir brauchen das Geld” oder “die Nachbarin hat Pflegegrad 3 bei weniger Problemen” ändern nichts und schaden eher. Was wirkt, sind Beispiele aus dem Alltag.

Diagnosen allein zählen nicht. Ein dicker Ordner Arztberichte ist nützlich, ersetzt aber keine Schilderung. Wer Demenz, Parkinson oder eine Krebserkrankung nennt und dann sagt, es gehe eigentlich alles, bekommt keine Punkte für die Diagnose.

Niemand muss sich im Termin quälen. Bewegungen zu zeigen ist freiwillig. Wenn Aufstehen weh tut oder gefährlich ist, sagen Sie das und führen es nicht vor.

Ein Ergebnis am Ende des Termins ist keine Zusage. Manche Gutachterinnen äußern eine Einschätzung, verpflichtet sind sie nicht. Verbindlich ist nur der Bescheid.

Wir prüfen Ihren Bescheid nicht einzeln. Diese Seite gibt allgemeine Informationen. Eine Bewertung Ihres konkreten Falls, Ihres Gutachtens oder Ihres Widerspruchs ist Rechtsberatung, und die gehört zum VdK, zu einem Pflegestützpunkt oder zu einer Fachanwältin für Sozialrecht.

Und ein Hinweis gegen das eigene Interesse: Eine gute Vorbereitung erhöht die Chance, dass der Pflegegrad den tatsächlichen Bedarf abbildet. Sie erzeugt keinen Bedarf, der nicht da ist. Wenn Ihr Angehöriger wirklich selbstständig lebt, wird kein Tagebuch und keine Checkliste daran etwas ändern, und das ist richtig so.

Besondere Fälle: Demenz, schwankender Zustand, Begutachtung in der Klinik

Drei Situationen bringen Angehörige regelmäßig in Schwierigkeiten.

Bei Demenz liegt das Gewicht nicht in der Mobilität, sondern in den Bereichen Kognition und Verhalten. Von diesen beiden zählt nur der höhere Wert, zusammen gehen sie mit 15 Prozent ein. Trotzdem wirkt Demenz oft indirekt noch stärker, nämlich über die Selbstversorgung: Wer sich nicht erinnert, sich zu waschen, oder mitten im Anziehen aufhört, ist dort nicht selbstständig, auch wenn die Arme und Beine mitmachen. Schildern Sie deshalb immer die Folgen im Alltag, nicht nur die Vergesslichkeit selbst.

Bei einem schwankenden Zustand entscheidet der Zeitpunkt des Termins über den Eindruck. Gute und schlechte Tage wechseln sich bei vielen Erkrankungen ab. Sagen Sie klar, wie oft schlechte Tage vorkommen und was an ihnen anders ist, und legen Sie Ihr Tagebuch daneben, in dem beides steht. Ein Termin an einem guten Tag ist kein Problem, solange die schlechten zur Sprache kommen.

Bei einer Begutachtung im Krankenhaus oder in der Reha ist die Lage besonders heikel, weil dort fremdes Personal alles übernimmt und das Wohnumfeld nicht zu sehen ist. Bringen Sie dann umso genauer mit, wie der Alltag zu Hause vor der Aufnahme aussah und wie er nach der Entlassung voraussichtlich aussieht. Der Sozialdienst der Klinik kann dabei helfen und kennt die kürzeren Fristen, die in diesen Fällen gelten.

Was Sie kostenlos bekommen, bevor Sie etwas kaufen

Bevor Sie Geld für Vorbereitung ausgeben, nutzen Sie die Wege, die Ihnen ohnehin zustehen. Nach dem Antrag haben Sie Anspruch auf eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Ihre Kasse muss Ihnen dafür nach § 7b SGB XI innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Die Beratung geht zu Lasten der Pflegekasse und kostet Sie nichts. Die Pflegestützpunkte beraten ebenfalls kostenfrei und unabhängig von der Kasse. Sozialverbände begleiten Mitglieder bis zum Widerspruch. Diese Stellen kennen die Begutachtung aus Hunderten Fällen, und sie kosten Sie nichts.

Unser Pflegetagebuch ist ebenfalls kostenlos, läuft im Browser, braucht keine Anmeldung und speichert die Einträge nur auf Ihrem Gerät. Es ersetzt keine Beratung und garantiert keinen Pflegegrad. Es sorgt dafür, dass Sie im Termin nichts vergessen, und das ist der Teil, den im Alltag fast alle unterschätzen.

Ein Blick nach vorn: die geplante Reform

Zum 1. Januar 2027 soll das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) in Kraft treten. Der Entwurf wurde am 30. September 2026 im Kabinett beschlossen, die erste Lesung im Bundestag ist für den 5. November 2026 angesetzt, zweite und dritte Lesung sind für den 11. Dezember 2026 geplant, der Bundesrat soll am 18. Dezember 2026 folgen. Das Gesetz ist damit noch nicht beschlossen, und alle Angaben dazu sind Entwurfsstand.

Für die Begutachtung selbst ändert das zunächst nichts an Ihrem Vorgehen: Wer jetzt einen Termin vor sich hat, bereitet sich nach dem geltenden Recht vor. Was im Entwurf steht und welche Beträge sich bei einem Inkrafttreten verschieben könnten, verfolgen wir laufend unter Pflegereform 2027.

Begutachtung vorbereiten in 7 Schritten

  1. Termin bestätigen und passend legen
    Der Medizinische Dienst oder Medicproof kündigt den Hausbesuch schriftlich oder telefonisch an. Bestätigen Sie den Termin und bitten Sie um eine Verschiebung, wenn Sie als Angehöriger nicht dabei sein können. Legen Sie den Termin nicht auf die beste Tageszeit, sondern auf eine Zeit, die den normalen Alltag zeigt.
  2. Pflegetagebuch über 14 Tage führen
    Halten Sie zwei Wochen lang täglich fest, wobei Sie helfen, wie oft und wie lange. Auch Erinnern, Anleiten und Beaufsichtigen gehören hinein, ebenso die Nächte. Das ist die wirksamste Vorbereitung, weil im Gespräch erfahrungsgemäß die Hälfte vergessen wird.
  3. Unterlagen an einer Stelle sammeln
    Medikamentenplan, aktuelle Arztberichte, Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus, Therapieverordnungen, Liste der Hilfsmittel, Schwerbehindertenausweis und Betreuungs oder Vollmachtsurkunde. Legen Sie alles als Stapel auf den Tisch, nicht in einen Ordner im Schrank.
  4. Eine zweite Person einladen
    Bitten Sie eine Person dazu, die den Alltag kennt: Ehepartner, Kind, Nachbarin oder die Pflegekraft des Pflegedienstes. Sprechen Sie vorher ab, wer antwortet und wer mitschreibt. So geht im Termin weniger unter, und Sie müssen Ihren Angehörigen nicht vor dem Gast korrigieren.
  5. Die sechs Lebensbereiche vorher durchgehen
    Gehen Sie Mobilität, Kognition, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltagsgestaltung einmal in Ruhe durch und notieren Sie zu jedem Bereich zwei bis drei konkrete Beispiele aus den letzten Wochen. Beispiele überzeugen, allgemeine Sätze nicht.
  6. Die Wohnung nicht herrichten
    Räumen Sie nicht auf, was sonst liegen bleibt, und ziehen Sie die Person nicht festlicher an als üblich. Die Gutachterin soll den echten Zustand sehen. Hilfsmittel wie Rollator, Toilettenstuhl oder Griffe sollen dort stehen, wo sie benutzt werden.
  7. Beim Termin ehrlich bleiben und nachfragen
    Schildern Sie den schlechten Tag, nicht den guten. Widersprechen Sie freundlich, wenn Ihr Angehöriger etwas als selbstständig darstellt, was er nicht mehr allein schafft. Fragen Sie am Ende, bis wann mit dem Bescheid zu rechnen ist, und prüfen Sie später, ob das vollständige Gutachten dem Bescheid beiliegt.

Häufige Fragen

Wer kommt zur Begutachtung, und wie erkenne ich die Person?

Bei gesetzlich Versicherten kommt eine Pflegefachkraft oder eine Ärztin beziehungsweise ein Arzt des Medizinischen Dienstes, den die Pflegekasse beauftragt. Bei privat Versicherten arbeitet die Versicherung mit Medicproof zusammen, dort sind freiberufliche Gutachterinnen und Gutachter im Einsatz. In beiden Fällen ist der Termin vorher angekündigt. Lassen Sie sich den Ausweis zeigen, das ist üblich und niemand nimmt es übel. Unangekündigte Besuche sind nicht vorgesehen.

Wie lange dauert der Hausbesuch?

Rechnen Sie mit etwa 45 bis 60 Minuten. Bei komplizierten Situationen, etwa bei Demenz mit stark wechselndem Zustand, kann es länger dauern. Diese knappe Stunde ist der Grund, warum Vorbereitung so viel ausmacht: Was in dieser Zeit nicht zur Sprache kommt, steht später nicht im Gutachten.

Muss mein Angehöriger vorführen, was er noch kann?

Die Gutachterin darf bitten, etwas zu zeigen, zum Beispiel aufzustehen, ein paar Schritte zu gehen oder die Arme zu heben. Mitmachen ist freiwillig, und niemand muss sich dabei quälen. Wichtig ist, was danach gesagt wird: Wenn das Aufstehen im Termin einmal gelingt, aber im Alltag dreimal am Tag Hilfe nötig ist, sagen Sie genau das. Eine einzelne gelungene Bewegung ist keine Selbstständigkeit.

Was passiert, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?

Melden Sie sich so früh wie möglich beim Medizinischen Dienst oder bei Medicproof und bitten Sie um einen neuen Termin. Das ist normal und schadet dem Antrag nicht. Wer den Termin ohne Absage mehrfach verstreichen lässt, riskiert allerdings, dass die Pflegekasse den Antrag ablehnt, weil sie die Pflegebedürftigkeit nicht feststellen kann. Eine selbst verschuldete Verzögerung geht außerdem nicht zulasten der Bearbeitungsfrist der Kasse.

Darf die Begutachtung auch nach Aktenlage oder per Telefon erfolgen?

Die Erstbegutachtung findet nach Angaben des Medizinischen Dienstes immer als Hausbesuch statt, weil nur im Wohnumfeld sichtbar wird, wie die Person tatsächlich lebt. Telefoninterview und Videotelefonat sind vor allem für Wiederholungsbegutachtungen und für Anträge auf Höherstufung vorgesehen. Ganz ohne Untersuchung im Wohnbereich darf nur ausnahmsweise entschieden werden, etwa wenn das Ergebnis aufgrund einer eindeutigen Aktenlage bereits feststeht (§ 18a Absatz 2 SGB XI). Wenn Sie einen Bescheid ohne Hausbesuch erhalten und der Pflegegrad zu niedrig ausfällt, ist das ein Punkt, den Sie im Widerspruch ansprechen können.

Wann kommt der Bescheid, und was steht darin?

Die Pflegekasse muss ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich mitteilen, so steht es in § 18c SGB XI. Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus, in einer stationären Reha oder im Hospiz, gelten deutlich kürzere Begutachtungsfristen. Das Gutachten wird Ihnen zusammen mit dem Bescheid zugeschickt, solange Sie der Übersendung nicht widersprechen, und das Ergebnis muss im Bescheid verständlich erläutert werden. Fehlt das Gutachten trotzdem, fordern Sie es schriftlich an. Erst daraus sehen Sie die Einzelbewertungen und können prüfen, ob etwas übersehen wurde.

Kann ich das Ergebnis der Begutachtung schon am Ende des Termins erfahren?

Die Gutachterin gibt eine Empfehlung an die Pflegekasse, entscheidet aber nicht selbst. Manche nennen am Ende eine Einschätzung, manche nicht, und verpflichtet dazu ist niemand. Verlassen Sie sich nicht auf eine mündliche Aussage, sondern warten Sie den schriftlichen Bescheid ab.

Quellen

Gutachterbesuch bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem Widerspruch helfen Sozialverbände wie der VdK, Pflegestützpunkte oder Fachanwälte für Sozialrecht.

Begutachtungs-Paket

Aus Ihrem Tagebuch einen Spickzettel für den Termin machen

Auswertung nach den sechs Lebensbereichen, persönlicher Spickzettel, Unterlagen-Checkliste und Erinnerungen bis zum Termin. 49 Euro einmalig, kein Abo.