Was steht Ihrem Angehörigen noch zu?
Viele Familien rufen Leistungen der Pflegeversicherung nicht ab, weil sie nichts davon wissen oder weil die Beträge nur gegen Rechnung erstattet werden. Der Check zeigt, was bei Ihnen offen ist. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.
Häufige Fragen
Werden meine Antworten gespeichert?
Nein. Der Check rechnet ausschließlich in Ihrem Browser. Pflegegrad und Pflegesituation sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, und die übertragen wir nicht. Wenn Sie sich das Ergebnis per E-Mail schicken lassen, speichern wir nur die E-Mail-Adresse, ohne jede Verknüpfung zu Ihren Antworten.
Wie genau ist die geschätzte Summe?
Sie ist eine Obergrenze, keine Zusage. Der Check rechnet zusammen, welche Leistungen Ihnen bei Ihrem Pflegegrad rechnerisch im Jahr zustehen und die Sie laut Ihren Angaben noch nicht nutzen. Ob und in welcher Höhe Ihre Pflegekasse zahlt, hängt vom Einzelfall ab, besonders bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Warum ist der Entlastungsbetrag so oft ungenutzt?
Weil er nicht automatisch ausgezahlt wird. Sie bekommen die 131 € im Monat nur erstattet, wenn Sie eine Rechnung eines anerkannten Anbieters einreichen. Viele Familien wissen das nicht und lassen das Geld liegen. Mehr dazu im Ratgeber zum Entlastungsbetrag.
Gilt das auch bei Pflege im Heim?
Nur teilweise. Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Verhinderungspflege gibt es nur bei Pflege zu Hause. Bei vollstationärer Pflege gelten andere Regeln, dort geht es um den Leistungsbetrag der Pflegekasse und den Zuschlag zum Eigenanteil. Fragen Sie dazu Ihre Pflegekasse.
Was ist, wenn es noch keinen Pflegegrad gibt?
Dann gibt es noch keine Leistungen der Pflegeversicherung. Der erste Schritt ist der Antrag bei der Pflegekasse. Er ist kostenlos und gilt rückwirkend ab dem Tag, an dem er eingeht. Siehe Pflegegrad beantragen.
Kostet der Check etwas?
Nein. Der Check ist kostenlos und braucht keine Anmeldung.